Für 2009 und 2010 gilt: Wenn Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen, wie z. B. ein Kindermädchen oder Pflegepersonal, dann müssen Sie sie beim Finanzamt angeben und den u. U. Lohn versteuern.
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Lohnsteuern
Veröffentlicht am 06.10.2011
Online-Vertrieb
Veröffentlicht am 06.10.2011
Online-Verkäufe (z.B. über Ebay) sind unter Umständen eine gewerbliche Aktivität, die Sie melden und versteuern müssen. Wenn Sie hauptsächlich als 'privater Verkäufer' gebrauchte Gegenstände aus Ihrem Haushalt verkaufen, dann müssen Sie diese Verkäufe wahrscheinlich nicht melden. Wenn Sie allerdings ein sehr aktiver Verkäufer sind und für Ihre Verkäufe Gewinne verbuchen oder Sammlerstücke verkaufen, dann müssen Sie die Gewinne aus Ihren Verkäufen melden, versteuern und eventuell Gewerbe anmelden.
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